Scheidung auf Italienisch

Langzeitehen werden künftig nicht mehr automatisch zivilrechtlich annulliert

ROM, 28. Januar 2011.- Mit dem Grundsatzurteil des italienischen Revisionsgerichts von letzter Woche (Urteil 1343/2011) ist eine wichtige Änderung in dem zivilrechtlichen Eheannullierungsverfahren herbeigeführt worden. Zukünftig werden von der katholischen Kirche annullierte Langzeitehen nicht mehr automatisch auch vom italienischen Zivilgericht annulliert. „Scheidung auf Italienisch“ weiterlesen